Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Bodenseekreis e.V. wurde über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz im Hinblick auf den Coronavirus (SARS-CoV-2) bezüglich der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft informiert.

Zum Schutz der Bevölkerung gelten die Regelungen des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf den Coronavirus auch für die Landwirtschaft. Ziel ist es, den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Saisonarbeitskräfte sowie den Infektionsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu erhielten Behörden und Verbände das Konzeptpapier des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 02. April 2020.

Das bedeutet unter anderem eine 14tägige Quarantänezeit der Saisonarbeitskräfte auf dem Betrieb und Unterbringungsmöglichkeiten nach höheren hygienischen Standards.

Ein Nicht-Einhalten der Vorgaben aus dem Konzeptpapier kann zur Folge haben, dass nicht auf die Vergünstigungen der Corona-Verordnung Einreise des Landes Baden-Württemberg vom 10. April 2020 zurückgegriffen werden kann.

Beratung und Kontrolle erfolgt durch das Landratsamt.

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