Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Kleine und mittlere Unternehmen, die in „Corona-Zeiten“ ausbilden, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungsprämie (oder andere Förderungen) beantragen.
Voraussetzung für die Prämie sind Umsatzeinbußen oder Kurzarbeit während der Corona-Krise. Die Ausbildungsprämie wird unterschieden in „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“.
Die „Ausbildungsprämie“ dient dem Erhalt von Ausbildungsplätzen. Betriebe die ihre bisherige Anzahl an Auszubildenden beibehalten können 2.000€ für jedes begonnene Ausbildungsverhältnis im Jahr 2020 beantragen. Die „Ausbildungsprämie plus“ dient der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Betriebe, die bisher keinen Auszubildenden hatten oder mehr Auszubildende als im Durchschnitt 2017-2019 im Ausbildungsjahr 2020 beschäftigen, können 3.000€ für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag beantragen.
Eine Doppelförderung, auch mit anderen Programmen, ist auszuschließen. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe und fällt unter deren Gesetzmäßigkeiten. Nähere Informationen und Formulare gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
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