Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel

Geflügelpest

Zur Sicherung der Geflügelbestände im Bodenseekreis hat das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung erlassen. Sie gilt bis 15.03.2021. Hiernach muss gewerblich wie privat gehaltenes Geflügel mit sofortiger Wirkung aufgestallt werden. Die Schutzeinrichtung muss einen Viruseintrag verhindern. Einstreu, Futter, Tränken, Geräte sowie Schuhwerk und Kleidung müssen frei von Kontaminationen sein. Die genauen Hygienemaßnahmen können unter https://www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/bekanntmachungen (Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel) eingesehen werden.

Wer tote oder kranke Wasser- und Greifvögel findet, sollte diese nicht berühren oder entfernen, sondern bei den jeweiligen Städten und Gemeinden melden.

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